Vertragsstand: 28.03.2025
1. Geltungsbereich und Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Immocare Solution GmbH, Overlaher Straße 3, 26219 Bösel (nachfolgend „Immocare“ genannt). Vertragspartner („Auftraggeber“) sind Immobilienverwaltungen sowie Versicherungsmakler, die Immocare mit der Durchführung von Schadenmanagementleistungen beauftragen. Immocare erbringt ihre Leistungen grundsätzlich als White-Label-Dienstleister im Namen und im Auftrag des Auftraggebers. Eine eigenständige Außendarstellung gegenüber Dritten erfolgt nicht, es sei denn, eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung liegt vor.
2. Leistungsbeschreibung
Immocare übernimmt das gesamte Projektmanagement im Schadenmanagement, insbesondere:
Aufnahme der Schadensmeldungen,
Kommunikation mit Mietern, Eigentümern, Versicherungsmaklern, Versicherern, Schadensanierern und Verwaltern,
Koordination von Leckageortung und Schadenursachenanalyse durch Drittunternehmen,
Begleitung der Wiederherstellung durch beauftragte Handwerksunternehmen,
Steuerung von Freigabeprozessen sowie
Abrechnung der Leistungen gegenüber Verwaltern, sofern erforderlich.
Immocare führt keine eigenen handwerklichen oder physischen Arbeiten jeglicher Art durch. Immocare koordiniert ausschließlich externe Dienstleister und übernimmt keine Gewährleistung für deren Leistungen.
Immocare ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Immocare alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereitzustellen sowie einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner:
Sämtliche Neuschäden unverzüglich an Immocare zu melden und dabei das jeweils von Immocare bereitgestellte Formular zur Schadenaufnahme zu verwenden,
alle für die Bearbeitung der Schadensfälle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen bzw. diese erforderlichenfalls vorab zu beschaffen,
innerhalb angemessener Frist auf Anfragen und Rückfragen von Immocare zu reagieren, um eine ordnungsgemäße und zügige Schadensanierung zu ermöglichen,
erforderlichen Zugang zu den betroffenen Objekten zu ermöglichen oder sicherzustellen,
Immocare auf Anforderung entsprechende Vollmachten oder Ermächtigungen zur Kommunikation mit Versicherern, Handwerkern und sonstigen Beteiligten zur Verfügung zu stellen,
Änderungen relevanter Umstände (z.B. Mieterwechsel, Eigentumswechsel, Versicherungswechsel) unverzüglich an Immocare zu melden,
bei Abgabe der Verwaltung unverzüglich Immocare über den neuen Verwalter zu informieren und Immocare die Genehmigung zu erteilen, mit der neuen Verwaltung in Kontakt zu treten, um den jeweiligen Schadensanierungsprozess ordnungsgemäß abschließen zu können,
keine eigenen Dienstleister mit der Bearbeitung der jeweiligen Schadensfälle zu beauftragen,
die gesamte Kommunikation mit Mietern, Eigentümern, Handwerkern, Versicherungsmaklern, Versicherern und sonstigen Beteiligten soweit möglich über Immocare zu steuern,
während der Bearbeitung eines Schadensfalles keine eigenständigen oder parallelen Vereinbarungen mit Dritten zu treffen, soweit diese die Tätigkeit von Immocare betreffen oder beeinträchtigen können,
Immocare im Rahmen der Außendarstellung gegenüber Dritten als eigenes internes Schadenteam bzw. Servicestelle darzustellen und auf eine eigenständige Nennung von Immocare zu verzichten,
gegenüber Dritten nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Freigabe durch Immocare offenzulegen, dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Immocare besteht oder entsprechende Auskünfte zu erteilen,
zu akzeptieren, dass Immocare eigenständig entscheidet, welcher Schadensanierer mit der Durchführung der Sanierungsarbeiten beauftragt wird; eine Auswahl- oder Mitbestimmungsmöglichkeit des Auftraggebers besteht nicht. Bei Unstimmigkeiten kann von der Immocare ein alternativer Dienstleister beauftragt werden,
ausschließlich über den von Immocare beauftragten Schadensanierer abzurechnen; eine eigenständige Beauftragung oder Abrechnung über andere Sanierer ist ausgeschlossen.
Für den Fall, dass dennoch eine eigenständige Beauftragung oder Abrechnung durch den Kunden erfolgt, ohne dass ImmoCare zugestimmt hat, wird eine pauschale Bearbeitungs- und Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 % des Gesamtrechnungsbetrags der durchgeführten Maßnahme fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ImmoCare vorbehalten.
4. Vergütung
Die Leistungen von Immocare sind für den Auftraggeber kostenfrei, ohne zusätzliche Belastungen für den Auftraggeber.
Soweit für White-Label-Dienstleistungen abweichende Vergütungen vereinbart werden, bedürfen diese einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5. Haftung
Immocare haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Verzögerungen oder Fehler infolge von Zuarbeiten Dritter (Handwerksunternehmen, Versicherer, Bewohner etc.), ist ausgeschlossen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.
Bei Ereignissen höherer Gewalt haftet Immocare nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
7. Datenschutz
Immocare verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers und ausschließlich zum Zweck der Durchführung der vertraglich vereinbarten White-Label-Leistungen im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
8. Besonderheiten bei White-Label-Dienstleistungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Immocare sämtliche für die Durchführung notwendigen Informationen bereitzustellen und eine spezifische E-Mail-Adresse für die Kommunikation zur Verfügung zu stellen. Immocare tritt im Rahmen der White-Label-Leistungen als verlängerter Arm der Verwaltung auf.
9. Vertragsänderungen und Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Immocare. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.